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FuLee
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Angemeldet: 27.10.2004
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BeitragVerfasst am: 22.01.2005, 01:27    Titel: Antworten mit Zitat
ok danke nochmal für die information
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DjRedStorm
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Angemeldet: 20.07.2004
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BeitragVerfasst am: 22.01.2005, 02:08    Titel: Antworten mit Zitat
Und was ist mit Jungunternehmern? Wie packst du die unter einen Hut? Aussnahmen bestätigen die Regel. Natürlich kann auch ein U18 Jähriger mit einweilligung ein Geschäft haben und leiten.
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FuLee
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Angemeldet: 27.10.2004
Beiträge: 521
Wohnort: Dorsten
Interessen: das was spa? macht ;)

BeitragVerfasst am: 22.01.2005, 02:53    Titel: Antworten mit Zitat
DjRedStorm hat folgendes geschrieben:
Und was ist mit Jungunternehmern? Wie packst du die unter einen Hut? Aussnahmen bestätigen die Regel. Natürlich kann auch ein U18 Jähriger mit einweilligung ein Geschäft haben und leiten.


sorry red aber das versteh ich nich ganz ich denke aber auch mal nich das das an mich gerichtet war.
doch wenn es keinem was ausmacht dann könnte ja mal jemand der sich dort auskennt bzw. weiß wie das von statten geht mir mal erklären!

danke schonmal im vorraus
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synth`9dots
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Angemeldet: 02.08.2003
Beiträge: 3263
Wohnort: Karlsruhe
Interessen: 9dots Design

BeitragVerfasst am: 22.01.2005, 04:27    Titel: Antworten mit Zitat
Ist dir schonmal aufgefallen dass der gute Redstorm sich damit ziemlich gut auskennt, und er dir bereits mehrfach geantwortet hat? Geschockt
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FuLee
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Angemeldet: 27.10.2004
Beiträge: 521
Wohnort: Dorsten
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BeitragVerfasst am: 22.01.2005, 04:32    Titel: Antworten mit Zitat
aber nur in kleinen abständen und da die bruchstücke die mir erklärt wurden nicht gerade in den kopf gehen würde ich es gerne nochmal hören!

also zumindest habe ich es so verstanden wenn ich 14 bin bzw 15 darf ich ein gewerbe haben aber nur wenns über meinen erziehungs berechtigten läuft aber dann haate der Redstorm noch was gesagt und zwar diese hier

DjRedStorm hat folgendes geschrieben:
Und was ist mit Jungunternehmern? Wie packst du die unter einen Hut? Aussnahmen bestätigen die Regel. Natürlich kann auch ein U18 Jähriger mit einweilligung ein Geschäft haben und leiten.


das ist das was ich nicht ganz verstanden habe
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synth`9dots
Administrator
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Angemeldet: 02.08.2003
Beiträge: 3263
Wohnort: Karlsruhe
Interessen: 9dots Design

BeitragVerfasst am: 22.01.2005, 04:40    Titel: Antworten mit Zitat
"Mit Einwilligung" bedeutet genau das, was du bereits verstanden hast: Mit Einwilligung der Eltern, des Jugendamtes, der Schule, der Nachbarn oder deiner Freundin, weiß nicht so genau wer alles zustimmen muss. Ein kurzer Anruf beim Gewerbeamt im Rathaus hilft dir da aber absolut verlässlich weiter!
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rey
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Angemeldet: 24.07.2004
Beiträge: 810
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BeitragVerfasst am: 22.01.2005, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat
Mindestens mal von den Eltern und dem Vormundschaftsgericht.
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Mike
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Angemeldet: 06.07.2004
Beiträge: 136


BeitragVerfasst am: 22.01.2005, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat
Zitat:
Mindestens mal von den Eltern und dem Vormundschaftsgericht.


Das mit dem Vormundschaftsgericht ist so eine Sache.
Ich bin damals erst zum Vormundschaftsgericht gegangen um mich dort zu erkundigen. Als ich ihnen das kurz erklärt habe (U18, Firma gründen) schauten mich die Sachbearbeiterinnen nur mit großen Augen an ... mehr als ein Schulterzucken konnten die mir nicht mit auf den Weg geben.

Bei mir war es dann so, dass das Gewerbeamt eine Kopie der Gewerbeanmeldung an das Vormundschaftsgericht geschickt hat und damit war die Sache erledigt. Ich musste nie mit irgendeinem Richter oder einem Gutachter sprechen. Das Gewerbeamt war meine einzige Anlaufstelle und alles was ich brauchte war eine Einverständniserklärung meiner Eltern und eine Unterschrift von ihnen auf meiner Gewerbeanmeldung.
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DjRedStorm
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Angemeldet: 20.07.2004
Beiträge: 516
Wohnort: L?nen
Interessen: Design

BeitragVerfasst am: 22.01.2005, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat
Das mit dem Vormundschaftsgericht ist auch nur die Theorie Winken Es liesst sich halt gut in Gesetzten.

@FuLee: Ich kenne mich damit aus. Habe es nicht umsonst 3 Jahre gelernt Winken Habe bloss weniger lust hier ne Beratungsstunde zu geben, weil dann könnte ich dafür Geld nehmen. So verdienen übrigens Steuerberater Geld...
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Suicider1984
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Angemeldet: 30.04.2004
Beiträge: 928


BeitragVerfasst am: 22.01.2005, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat
Jo meine Fragen wurden ja beantwortet Smilie
Das sollte reichen
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Suicider1984
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Angemeldet: 30.04.2004
Beiträge: 928


BeitragVerfasst am: 26.01.2005, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat
So, ich war heut da und hab den schein beantragt. Da meinte die Frau, dass ich extra höhe Gebühren bekomme, ka was die damit meint. ihr vielleicht ?
Hab sogar stolze 30 euro bezahlt ! (Niedersachsen)
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bl:nd
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Angemeldet: 04.06.2004
Beiträge: 3499


BeitragVerfasst am: 27.01.2005, 00:46    Titel: Antworten mit Zitat
30eur? nicht, schlecht, mal wieder ein guter grund in bayern zu wohnen: 13eur. Smilie
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DjRedStorm
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Angemeldet: 20.07.2004
Beiträge: 516
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BeitragVerfasst am: 27.01.2005, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat
Was Gewerbe angeht ist es alles Stadt-abhängig.... so wie die Gewerbesteuer...
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Mike
Mitglied
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Angemeldet: 06.07.2004
Beiträge: 136


BeitragVerfasst am: 27.01.2005, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat
Zitat:
Was Gewerbe angeht ist es alles Stadt-abhängig


Kann ich bestätigen. Bin auch in Niedersachsen, bei mir wars aber billiger =)
Naja, aber die Preise verschieben sich auch immer mal wieder. Mein Vater hat vor ein paar Jahren noch weniger bezahlt als ich letztes Jahr, vllt gabs zu 2005 ja wieder eine Erhöhung Smilie
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bl:nd
Moderator
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Angemeldet: 04.06.2004
Beiträge: 3499


BeitragVerfasst am: 27.01.2005, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat
ok, dann eben stadtabhängig - is mir auch recht. so lange meine zuständige behörde zu den billigeren gehört... Smilie
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