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Suicider1984 Mitglied
Angemeldet: 30.04.2004 Beiträge: 928
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Verfasst am: 21.01.2005, 13:35 Titel:
Gewerbeschein |
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Hallo,
die Frage richtet sich besonders an die 9dots.de Leute, also aufpassen:
Mittlerweile wird das mit dem Webdesign immer mehr bei mir und immer mehr Kunden wollen eine Rechnung.
1. Frage: Was für Pflichtdaten müssen auf die Rechnung ? Ne Steuernr. oder sowas ?
Also denke ich, dass ich langsam mal einen Gewerbeschein benötige, dazu weitere fragen:
2. Frage: Was habt ihr leute von 9dots für einen ? bzw gibt es unterschiedliche Gewerbescheine ?
3. Frage: Wenn ich einen Gewerbeschein beantrage, wie lange dauert das? was kostet es ? (hab mal was von 30 Euro gehört) Und welche Daten brauchen die Leute vom Amt ? Wollten die wissen was man arbeitet ? bzw brauch ich ne schulbescheinigung ? (ne oder, kann denen doch ladde sein)
Kurz: Kann ich zum Amt gehen und sagen "Gib mirn Gewerbeschein" ! Dann nen Zettel ausfüllen und 30 Euro bearbeitung bezahlen und fertig ? |
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Dick3rl3 Mitglied
Angemeldet: 06.08.2004 Beiträge: 1923 Wohnort: Berlin Interessen: Webdesign, Musik
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Verfasst am: 21.01.2005, 14:21 Titel:
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auhja das willsch auch wissen... ausserdem:
Gibs schon für 14 jährige pgs gewerbescheine?^^ |
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Suicider1984 Mitglied
Angemeldet: 30.04.2004 Beiträge: 928
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Verfasst am: 21.01.2005, 15:24 Titel:
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@ viz:
@dickerle: ja |
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unex`9dots Administrator
Angemeldet: 02.08.2003 Beiträge: 1106 Wohnort: Karlsruhe Interessen: Coding, Segeln, Schwimmen, PC
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Verfasst am: 21.01.2005, 15:30 Titel:
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zuersteinmal muss die Person die ein Gewerbe anmeldet logischerweise vollständig Geschäftsfähig sein.
Den Gewerbeschein kannst du normalerweise bei deinem örtlichen Rathaus beantragen und besteht eigentlich nur aus dem ausfüllen eines Formulars.
bei uns hat das pro Persion glaube ich ca 12€ gekostet könnte aber theoretisch von Ort zu Ort verschieden sein.
Irgendwann nach dem du das Formular abgegeben hast kriegst du dann den Gewerbeschein per Post, ausserdem wird das Finanzamt informiert das dir dann auch irgendwann ein paar Formulare zur Erfassung zuschickt. |
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elite Mitglied
Angemeldet: 20.07.2004 Beiträge: 1005
Interessen: Coding, DLRG, Radsport
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Verfasst am: 21.01.2005, 15:41 Titel:
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Wenn ich in BWL richtig aufgepasst habe ist man erst ab 18 voll geschäftsfähig und dadrunter nur beschränkt. Also müsste man mit 14 keinen bekommen.
Wollte das nur mal zur Anmerkung beitragen, falls ich Schwachsinn geschrieben habe lasst es mich wissen! |
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viz Mitglied
Angemeldet: 30.08.2004 Beiträge: 348 Wohnort: Mannheim
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Verfasst am: 21.01.2005, 15:51 Titel:
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mein omg weiter oben ist auf "gibts nen gewerbeschein auch fuer 14 jaehrige pgs" bezogen
gruss simon |
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Suicider1984 Mitglied
Angemeldet: 30.04.2004 Beiträge: 928
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Verfasst am: 21.01.2005, 15:56 Titel:
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@ viz: ich weiss
@ elite: mit einer unterschrift der Eltern bekommt man einen Gewerbeschein
@ Unex: thx erstmal. also muss ich keine schulbescheinigung mitnehmen ? Hab nämlich keine lust da 2 mal hin zu gehen. |
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Dick3rl3 Mitglied
Angemeldet: 06.08.2004 Beiträge: 1923 Wohnort: Berlin Interessen: Webdesign, Musik
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Verfasst am: 21.01.2005, 17:07 Titel:
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@viz ^^ lass mich doch vierzehn sein mit vierzehn warst du bestimmt noch net so gut wie ich also stfu ^^ |
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Suicider1984 Mitglied
Angemeldet: 30.04.2004 Beiträge: 928
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Verfasst am: 21.01.2005, 17:15 Titel:
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ich glaube ihr beide seid 14.......und nun hört auf meinen Thread voll zu spamen! |
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rey Mitglied
Angemeldet: 24.07.2004 Beiträge: 810 Wohnort: Bad Homburg Interessen: synth ;)
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Verfasst am: 21.01.2005, 18:52 Titel:
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elite hat folgendes geschrieben: | Wenn ich in BWL richtig aufgepasst habe ist man erst ab 18 voll geschäftsfähig und dadrunter nur beschränkt. Also müsste man mit 14 keinen bekommen. |
Ob man mit 14 einen Gewerbeschein bekommen kann, kann ich euch leider nicht sagen. Mit 16 ist dies aber auf jeden Fall möglich, wenn ihr sowohl die Zustimmung eurer Eltern als auch die Zustimmung vom Vormundschaftsgericht erhaltet. |
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DjRedStorm Mitglied
Angemeldet: 20.07.2004 Beiträge: 516 Wohnort: L?nen Interessen: Design
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Verfasst am: 21.01.2005, 19:05 Titel:
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Frage1:
§14 Umsatzsteuergesetz
- Name, Anschrift von dir
- Name, Anschrift vom Kunden
- Datum
- Steuernummer oder USt.-ID-Nr.
- Art & Handelsübliche bezeichung (was du verkaufst)
- Steuerbetrag (also ausgerechnet 16 oder 7%)
- Steuerbefreiungen (z.b. §19UStG / Kleinunternehmer)
( hoffe ich hab nichts vergessen )
Frage2:
Kein unterschied
Frage3:
- 20 EUR
- Personalausweiss
- Angabe ob Haupt oder Nebenbeschäftigung
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Es ist also total easy ein Gewerbe anzumelden. VORSICHT. Für das Schreiben vom Finanzamt sollte man sich entweder damit auskennen oder jemanden fragen der sich damit auskennt Und zu deiner letzten Kurzbemerkung: Jo |
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Mike Mitglied
Angemeldet: 06.07.2004 Beiträge: 136
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Verfasst am: 21.01.2005, 20:00 Titel:
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Zitat: | VORSICHT. Für das Schreiben vom Finanzamt sollte man sich entweder damit auskennen oder jemanden fragen der sich damit auskennt |
Kann ich bestätigen. Die schicken dir ein Formular und beiliegend eine Anleitung, die dreimal so lang ist .. was nicht heißen soll, dass wenn man sie liest, man das Formular versteht.
btw:
Bei mir hats damals 26 EUR gekostet. |
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DjRedStorm Mitglied
Angemeldet: 20.07.2004 Beiträge: 516 Wohnort: L?nen Interessen: Design
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Verfasst am: 21.01.2005, 20:37 Titel:
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Ich habe gelernt so etwas zu lesen ^^ |
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FuLee Mitglied
Angemeldet: 27.10.2004 Beiträge: 521 Wohnort: Dorsten Interessen: das was spa? macht ;)
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Verfasst am: 22.01.2005, 00:21 Titel:
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sorry aber jetzt nochmal um mich zu vergewissern also kann man mit 15 bzw 14 wie in dickerles fall ein gewerber bekommen? |
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bl:nd Moderator
Angemeldet: 04.06.2004 Beiträge: 3499
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Verfasst am: 22.01.2005, 00:28 Titel:
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auf deinen namen kannst du kein gewerbe anmelden, so lange du nicht vollständig geschäftsfähig bist - und das is bekanntermaßen erst mit 18 jahren der fall. falls du vorher schon ein gewerbe betreiben willst, muss das dann eben über deine eltern laufen. |
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