Chriso Mitglied
Angemeldet: 15.06.2005 Beiträge: 171 Wohnort: K?ln Interessen: Design, Fussball, Computer
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Verfasst am: 22.05.2008, 13:41 Titel:
Rechtliche Frage - Visitenkarten druck |
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Mahlzeit,
ich hab für einen Bekannten Visitenkarten bei flyerpilot drucken lassen. Die Angegebene Lieferzeit beträgt 7 Werktage, die wurde aber mit 19 Werktagen deutlich überschritten. Jetzt hat er, leider ohne mein Wissen, in der Zwischenzeit bei einer Drittfirma seine Visitenkarten drucken lassen, die auch schnell bekommen und gestern die Annahme der Vistenkarten von Flyerpilot, per Nachname verweigert.
Die Problematik bestand darin, dass er sich auf die angegebene Lieferzeit verlassen hat (zwar nicht auf den Tag aber in etwa), da er die Visitenkarten für die Neueröffnung seines Ladens benötigte.
Wie seht ihr das, muss er die Visitenkarten jetzt bezahlen? Im Allgemeinem würde ich sagen, dass er zumindest die entstandenen Druckkosten bezahlen muss, aber vielleicht kennt sich hier ja jemand besser damit aus =)
Grüße,
Chris |
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cain. Mitglied
Angemeldet: 04.06.2004 Beiträge: 1506 Wohnort: St. Gallen
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Verfasst am: 22.05.2008, 14:56 Titel:
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Glaube kaum, dass er eine Chance hat sich hier um die vollen Kosten zu drücken. Ein werkvertrag wurde abgeschlossen und erfüllt, die Bedingungen für einen Verzug sind nicht gegeben, weil er nicht einmal gemahnt hat.
Wenn dein Bekannter Flyerpilot rechtzeitig mit Auftragserteilung mitgeteilt hätte, dass eine Frist besteht, hätte er eventuell eine Handhabe (aber auch dann hätte er mahnen müssen). Davon abgesehen ist die Lieferzeit, die angegeben wird auch kaum verbindlicher Vertragsbestandteil, sondern ein Richtwert. |
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