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1blu schaltet RA ein
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nanos
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Angemeldet: 04.06.2004
Beiträge: 1752


BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 16:46    Titel: 1blu schaltet RA ein Antworten mit Zitat
Hallo zusammen,

ich habe im letzten Jahr (März 2007) meinen Webspace bei 1blu per E-Mail gekündigt. Es kam eine E-Mail mit dem Inhalt, der in etwa "Schade, dass wir Sie nicht mehr zu unserer Kundschaft zählen dürfen. Bitte senden sie uns die Kündigung per Post" lautete.

Daraufhin habe ich die Kündigung ausgedruckt und per Post abgeschickt. Danach habe ich nie wieder was von 1blu gehört und der Webspace war ~4 Tage nach Kündigungsversand abgeschaltet. Diese Tatsache habe ich quasi als Kündigungsbestätigung gesehen.

Jetzt kommt der Hammer: Vor Kurzem bekam ich von der Rechtsanwaltskanzlei der 1blu AG eine Anzeige, nach welcher ich angeblich 3 Webspacemonatsraten (April-Juni '07) + Zinsen + Bearbeitungsgebühren + RA-Gebühren zahlen muss.

Darauf habe ich bei 1blu angerufen, aber der (inkompetent wirkende) Mitarbeiter konnte mir keinerlei Auskunft über diesen Fall geben, da ich aus dem Kundensystem gelöscht wurde (da das ganze ja schon ein Jahr her ist...) und alle relevanten Unterlagen beim Rechtsanwalt liegen.

Also habe ich schriftlich Einspruch eingelegt. Es kam eine Antwort, dass 1blu weiterhin auf die Forderung besteht, da sie mir angeblich mitgeteilt hätten, dass ich noch 3 Monatsmieten bezahlen muss, was ich wiederum aber nicht gemacht hätte.

Wie denn auch? Ich habe weder die Nachricht über die 3 Monatsmieten, noch eine Zahlungserinnerung, noch irgendwelche Mahnungen oder sonstwas von 1blu erhalten bis auf dieses Schreiben des Rechtsanwalts.

Und diese Woche kam wieder ein Brief vom RA mit dem letzten Ultimatum das Geld in einer Frist von 7 Tagen zu überweisen, da der Fall sonst vors Gericht geht.

Das kann doch nicht sein, oder? Zumal der Webspace ja abgeschaltet wurde. Wenn der die 3 Monate noch weitergelaufen wäre hätte mich das ja stutzig gemacht.

Ich weiß nicht, wie ich nun handeln soll. Ich hoffe, hier hat jemand etwas mehr "rechtliche Erfahrung".
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nawler
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Angemeldet: 24.02.2006
Beiträge: 853
Wohnort: Freiburg
Interessen: Fotografie, Grafik, Billard, Snowboarding

BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat
Naja, rein logisch müsste das bedeuten, dass in dem Vertrag eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingebaut war. Wenn ja, hättest du weiter zahlen müssen. Dass absolut keine Mahnung kam ist ungewöhnlich, zwingend ist das meines Wissens aber nicht. Ich bezweifle, dass die wirklich vor Gericht ziehen, bei den meisten Inkasso-Fällen ist das so, dass Mahnungen und Aufforderungen verschickt werden mit Fristen, die die Opfer nur verängstigen sollen. So habe ich das jedenfalls schon mehrmals erlebt/ gelesen.

Alles ohne Gewähr und die einfachste, effektivste und beste Antwort ist: Rechtsanwalt aufsuchen. Spart langfristig Zeit, Geld, Nerven.

Viel Glück
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nanos
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Angemeldet: 04.06.2004
Beiträge: 1752


BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat
Mahnungen sind zwar, wie du richtig gesagt hast, gesetzlich nicht vorgeschrieben aber in der Regel üblich. Darum wundert es mich, dass ein großes Unternehmen wie 1blu keine Zahlungserinnerungen/Mahnungen versendet bzw. in diesem Fall nicht, da Google-Recherchen ergeben haben, dass andere Betroffene schon mal Mahnungen von 1blu erhalten haben.

Aber ich habe ja wirklich gar nichts erhalten. Selbst wenn eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vorgelegen hätte, gehe ich doch davon aus, dass mich das Unternehmen darauf hinweist oder mir für die drei Monate noch Rechnungen schickt und mir zumindest nicht den Space abschaltet.

Angeblich sei mir ja ein Vertragsende in 3 Monaten mitgeteilt worden. Diese Mitteilung (kA in welcher Form) habe ich jedoch nie erhalten und in Deutschland ist es doch bekanntlich so, dass es mir nachgewiesen werden muss, dass ich den Brief oder die E-Mail erhalten habe. Dürfte jedoch ein Problem sein, wenn ich nichts bekommen hab?

Habe schon überlegt, mich an den Verbraucherschutz zu wenden, bevor ich einen Anwalt einschalte. Guter Rat ist ja bekanntlich teuer... Neutral
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Dick3rl3
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Angemeldet: 06.08.2004
Beiträge: 1923
Wohnort: Berlin
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BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat
Darf man fragen, auf wieviel sich diese 3 Monatsmieten beziehen?
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Xenon.ch
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Angemeldet: 31.12.2003
Beiträge: 298


BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat
ist es nicht sogar üblich das solche dienstleistungsangebote im voraus bezahlt werden (vorauskasse)? hab persönlich bisher noch kein anbieter gesehen der die bezogene leistung erst nachher in rechnung stellt.

hast du bei deiner einsprache zusätzlich die sachlage aus deiner sicht geschildert?
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nawler
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Angemeldet: 24.02.2006
Beiträge: 853
Wohnort: Freiburg
Interessen: Fotografie, Grafik, Billard, Snowboarding

BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat
@Xenon, das hatte mich auch irritiert.. Entweder Vorkasse oder Lastschrift.

Anwalt ist teuer, ja, aber zu behaupten dass man das auch ohne eine juristische Ausbildung blicken würde ist sehr optimistisch angesetzt.. Verbraucherzentrale - klingt für mich nach Warteschleife.
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nanos
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Angemeldet: 04.06.2004
Beiträge: 1752


BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat
Dick3rl3 hat folgendes geschrieben:
Darf man fragen, auf wieviel sich diese 3 Monatsmieten beziehen?


Meinst du vom Betrag her? Das beläuft sich auf ~25 EUR insgesamt für die 3 Monate. Der Rechtsanwalt hat allerdings noch so einiges für sich berechnet + angebliche Mahngebühren, Zinsen etc pp. - Unterm Strich also ~100 EUR.

Xenon.ch hat folgendes geschrieben:
ist es nicht sogar üblich das solche dienstleistungsangebote im voraus bezahlt werden (vorauskasse)? hab persönlich bisher noch kein anbieter gesehen der die bezogene leistung erst nachher in rechnung stellt.

hast du bei deiner einsprache zusätzlich die sachlage aus deiner sicht geschildert?


Schon, also ich habe vorher ja immer im Voraus bezahlt inkl. der Märzmiete.
Dann habe ich gekündigt, es kam nie eine Bestätigung, der Space wurde abgeschaltet obwohl mir angeblich ein Vertragsende in 3 Monaten mitgeteilt wurde, wovon ich nichts weiß.

In meinem ersten Einspruch habe ich den Fall aus meiner Sicht geschildert und gesagt, dass ich in einer E-Mail von einem Mitarbeiter ("Schade, dass...") darauf hingewiesen wurde, die Kündigung per Post zu schicken. Ich habe die E-Mail ausgedruckt und mit abgeschickt. Außerdem habe ich beschrieben, dass der Space abgeschaltet wurde und ich im Nachhinein NIE etwas mehr von denen gehört habe, außer jetzt vom Anwalt.

So, dann kam die Antwort, dass mir nach der Kündigung ein Vertragsende von 3 Monaten bestätigt wurde und sie deshalb weiterhin auf die Forderung bestehen, die ich bis zum 11.04. zu zahlen habe.

Dann kam fast gleichzeitig nochmals ein Brief vom Anwalt, dass ich ja noch immer nicht bezahlt hätte und er mich letztmalig auffordert, bis zum 17.04. zu zahlen (Tolle Absprache zwischen RA und Klient, oder?)

Dem Anwalt habe ich dann mitgeteilt, dass ich im Schriftverkehr mit 1blu stehe um die Sache zu klären und ich deshalb nicht zahlen werde.

1blu wiederum habe ich dann noch einen Brief geschickt, in dem ich noch einmal alles sachlich niedergeschrieben habe, was ich hier schon zum Besten gegeben habe.

Nun warte ich was kommt...
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unex`9dots
Administrator
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Angemeldet: 02.08.2003
Beiträge: 1106
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Interessen: Coding, Segeln, Schwimmen, PC

BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat
Falls du es irgendwie über eine Rechtsschutzversicherung abwickeln kannst - geh zum Anwalt.
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2sTeAmEd
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Angemeldet: 08.09.2004
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BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat
Würde ich auch so handhaben.

Erstmal: Schreib eine Abmahnung und dass du Einspruch erhebst, postalisch per Einschreiben ist da am besten (Titel "Abmahnung und Einspruch" und im ende: "Dieses Schreiben fugiert gleichzeitig als Abmahnung"). Das Wörtchen Abmahnung bedeutet nichts weiter wie: sollten sie weiter Forderungen aufstellen, war dies das entsprechende Warnsignal meinerseits (Dass man vor einer Unterlassungsklage abfeuern muss...).
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nawler
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Angemeldet: 24.02.2006
Beiträge: 853
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BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat
Ich betone nochmals, dass es grob fahrlässig ist _allein_ nach Antworten von Laien wie den meisten hier zu verfahren!
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bl:nd
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Angemeldet: 04.06.2004
Beiträge: 3499


BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat
Genau - oder noch viel schlimmer: anhand der Ratschläge einiger selbsternannter Forumsjuristen Winken

Solltest du keinen Rechtsschutz oder wenigstens einen Anwalt im Bekanntenkreis haben, würde ich bei rund 100eur ehrlich gesagt auch fast überlegen, das Geld einfach zu zahlen und damit jede Menge Zeit zu sparen und vor allem auch meine Nerven zu schonen...
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2sTeAmEd
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Angemeldet: 08.09.2004
Beiträge: 879


BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat
Die Angaben habe ich von einem Rechtsanwalt Winken . (Hatte einen anderweitigen Fall, vorgehen war ähnlich nur bei mir noch etwas unseriöser.) Dennoch ist klar, dass es nicht zwangsläufig richtig ist. Die Verantwortung liegt im End so oder so bei dir. Bevor du wirklich den Weg wählst aufzugeben - handel sie runter, zumindest auf die Hälfte des Preises, dass geht eigentlich immer (da die sowieso nur vorhaben Geld zu verdienen).
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AEQUITAS
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Angemeldet: 16.08.2005
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Interessen: Freundin, Parties, Webdesign, eSport, Tischtennis, Laufen

BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat
Du kannst doch auch einen Rechtsanwalt, bzw. eine Rechtsberatung ohne Kosten erhalten, geht doch irgendwie über das Armenrecht, oder so ähnlich.

Ich würde mir in jedem Fall einen Anwalt zu Rate ziehen!
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cain.
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Angemeldet: 04.06.2004
Beiträge: 1506
Wohnort: St. Gallen

BeitragVerfasst am: 09.04.2008, 00:47    Titel: Antworten mit Zitat
Öhm... Hallo? VERBRAUCHERSCHUTZ! Dazu gibts die Jungs - und die helfen auch in rechtlichen Fragen Winken

http://www.verbraucherzentrale.de/
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AEQUITAS
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Angemeldet: 16.08.2005
Beiträge: 513
Wohnort: Köln
Interessen: Freundin, Parties, Webdesign, eSport, Tischtennis, Laufen

BeitragVerfasst am: 09.04.2008, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat
http://www.vz-nrw.de/UNIQ120774495025545/link201227A.html?returnto=link197984A&mode=1&leistung=a028
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