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naridian`9dots Administrator
Angemeldet: 07.11.2003 Beiträge: 288 Wohnort: Karlsruhe Interessen: Coding
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Verfasst am: 11.02.2005, 15:01 Titel:
Tutorial: Gründung einer Webdesign-Firma |
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Da wir ständig gefragt werden was man alles tun muss um sich Webdesignfirma nennen zu dürfen schreibe ich hier mal die wichtigsten Schritte auf. Ich schreibe es für eine Gruppe von Leuten aber wenn man die Firma alleine aufmacht ändert sich auch nicht viel.
Was müssen wir tun um eine Webdesignfirma wie 9dots.de zu eröffnen?
1. Anmeldung: Geht zum Rathhaus und holt euch dort ein Anmeldeformular für eine GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts). Wenn ihr mehrere Leute seid braucht ihr auch mehrere Anmeldungen (sagen die euch im Rathaus). Tragt euch alle als Firmeneigentümer ein (ihr müsst alle 18 sein). Die Anmeldungen gebt ihr dann beim Rathaus wieder ausgefüllt ab (ja, das wird jetzt ein idiotensicherer Kurs ). Das Anmelden kosten ca. 10 euro pro Person. Weitere Kosten habt ihr durch die Anmeldung NICHT!
Ihr braucht keinen Gesellschaftsvertrag oder sowas, solange ihr euch gegenseitig vertraut. Andernfalls würde ich ohnehin keine Firma aufmachen.
2. Konto: Macht bei einer örtlichen Bank ein Konto auf. Im Normalfall könnt ihr das kostenlos nur auf eine Person machen und da kostenlos das Zauberwort ist kann nur einer von euch Kontoinhaber sein. Natürlich bekommen alle die PIN und TANs fürs Onlinebanking. Ergänzend könnt ihr auch Gesellschaftern eine Vollmacht eintragen lassen.
3. Finanzamt: Bis hierhin wars einfach. Das Rathaus schickt eure Daten jetzt ans Finanzamt und die schicken euch ein Formular "Gründung einer Personengesellschaft". Da stehen ein Haufen Leerzeilen drauf von denen ihr nur einen Teil wirklich ausfüllen müsst. Leider kann ich hier jetzt nicht erklären was ihr wo hinschreiben müsst. Zusätzlich bekommt ihr noch Formblätter für einige Anträge, die teilweise auch nicht unpraktisch sind.
4. Steuer und Buchführung: Auch wenn das Finanzamt sich Zeit lässt euch die Formblätter zu schicken und euch eine Steuernummer zuzuteilen seid ihr ab dem Datum das ihr auf euerer Gewerbeanmeldung angegeben habt eine FIRMA (rein offiziell ). Von nun an habt ihr Buchführungspflicht. Das bedeutet dass ihr jeden Monat aufschreibt
- was ihr für wieviel Geld wem verkauft habt
- wieviel Mehrwertsteurer ihr vereinnahmt habt (16% davon)
- was eure Firma ausgegeben hat (das ist in der Regel nichts, außer ihr habts Software, Briefmarken usw. gekauft)
- wieviel Geld ihr von eurem ultimativen Firmenkonto an die Firmeneigentümer, also euch selbst ausgezahlt habt.
5. Mehrwertsteuer: Da ihr weniger als ziemlich viel Geld im Jahr einnehmt (ich glaube etwa unter 15000 euro pro Jahr, kann aber auch mehr sein), ist die einzige Steuer die eure Firma zu zahlen hat die Mehrwertsteuer. Diese müsst ihr bei jedem Kunden getrennt auf der Rechnung anführen. Ihr kassiert sie praktisch für das Finanzamt ein. Von aller einkassierten Mehrwertsteuer zieht ihr die ausgegebene Mehrwertsteuer (also die für Software usw.) ab. Den Differenzbetrag bekommt das Finanzamt. Habt ihr mehr MwSt ausgegeben als eingenommen bekommt ihr Geld vom Finanzamt (das geht aber nicht ständig sonst werden sie böse)! Jeden Monat müsst ihr beim Finanzamt eine sogenannte "Umsatzsteuervoranmeldung" abgeben in der ihr obigen Differenzbetrag angebt. Das geschieht heute übers Internet.
Achtung: Es ist möglich sich unter einem bestimmten Betrag an jährlichen Einnahmen ganz von der Mehrwertsteuererhebung befreien zu lassen. 9dots.de macht das nicht und ich habe auch keine Ahnung was man da angeben muss.
6. Kunden und Aufträge: Wie ihr an eure Aufträge kommt ist eigentlich egal. Wenn es aber soweit ist, dass ihr ein Projekt gegen Bezahlung annehmt müsst ihr euch jetzt wie eine Firma verhalten. Zum einen solltet ihr keinesfalls rein auf Basis von Vertrauen in den Kunden anfangen zu arbeiten, zum anderen verlangt der Kunde der ja eine Menge Geld ausgibt auch eine gewisse Sicherheit. Es muss also ein schriftliches Dokument her, das euer Geschäftsverhältnis regelt. Dieses Dokument schickt ihr dem Kunden (genau, mit der Post!) unterschrieben und in zweifacher Ausführung, nachdem ihr euch mündlich über Leistungen, Preis usw. geeinigt habt. Der Kunde schickt euch dann eines der beiden Exemplare ebenfalls unterschrieben zurück. Jetzt ist eurer "Vertrag" rechtskräftig! Ihr habt euch genauso daran zu halten wie euer Kunde (andernfalls hilft im Notfall nur der Anwalt; gabs bei 9dots.de zum Glück noch nicht). Jetzt fangt ihr also mit der eigentlichen Arbeit an.
7. Das Vertragsdokument: Bei eurem ersten Kunden steht euch ein großes Stück Arbeit bevor: Die Erstellung des Vertragsdokuments (siehe Punkt 6). Dieses kann verschieden aufgebaut sein. Ich empfehle es so wie wir zu machen. Das bedeutet, dass das Dokument in drei Teile gegliedert ist.
7.1 Der Vertrag
"Zwischen 9dots.de + Adresse im folgenden Auftragnehmer genannt und Norbert N.*** + Adresse im folgenden Auftraggeber genannt, wird folgender Vertrag geschlossen..."
Im 9dots Vertrag stehen vor allem die folgenden Punkte
§ Gegenstand des Vertrages - Erstellung von Norberts Clanpage
§ Abnahme - Regelt unter welchen Umständen der Vertrag von eurer Seite erfüllt ist
§ Verweis zum Pflichtenheft (siehe 2) )
§ Vergütung - Wann der Kunde euch wie viel Geld zu überweisen hat (bei 9dots.de üblicherweise einen Teil als Anzahlung sowie den Großteil nach Fertigstellung der Seite)
§ Abgabetermin und Folgen von Nichteinhaltung
§ Nutzungs- und Urheberrechte - Der Kunde soll eure Software (den Code) nicht als Freeware ins Netzt stellen dürfen, auch bleibt bei uns das Urheberrecht auf Grafiken aller Art bei 9dots.de (Kunde kauft ausschließlich das Nutzungsrecht, keine selbstständigen Veränderungen möglich) etc...
§ Schlussbestimmungen - sonstiges blabla
7.2 Das Pflichtenheft:
Hier wird von euch (entsprechend eurer mündlichen/email/chat Absprache mit dem Kunden) einigermaßen genau aufgelistet was die zu erstellende Webseite alles können und haben muss. Natürlich kann man nicht alles ganz genau hinschreiben. Gliedern könnt ihr es zum Beispiel nach Menüpunkten, Design und Intern/CMS.
7.3 Eure Allgemeinen Geschäftisbedingungen (AGB):
Die sind besonders schwierig. Das sollte euch aber nicht daran hinden welche aufzustellen. Alles was in euren AGB steht müsst ihr nicht nochmal in den Vertrag, also (7.1) schreiben. Die AGB enthalten absolut unverzichtbare Bestimmungen also schaut euch die 9dots.de AGB gut an. http://www.agb.9dots.de
Wir zicken nicht rum wenn wir nen AGB Rip finden aber ganz genau der selbe Wortlaut muss es dann vielleicht doch nicht sein . Allerdings sind wir keine Anwälte und haben uns auch nicht von welchen helfen lassen (natürlich haben wir auch bei anderen Firmen gespickt).
Alle drei Teile schickt ihr wie bereits erwähnt an den Kunden. Teil (7.1) müsst ihr doppelt und unterschrieben verschicken. Wenn ihr eines der beiden Exemplare von Teil (7.1) vom Kunden unterschrieben wieder habt gehts los.
***Falls Norbert nicht 18 ist und auch keine volljährigen Freunde in seinem Clan hat schließt ihr den Vertrag zum Beispiel mit seinem Vater. Das müsst ihr natürlich vorher in Erfahrung bringen da dann der Name des Vaters an Stelle von Norbert N. stehen muss.
8. Die Rechnung: Entsprechend dem in euren AGB festgelegten Prozess schickt ihr dem Kunden nach Fertigstellung der Webseite die Rechnung über den vereinbarten Betrag per Post. Er hat nun in der Regel zwei Wochen Zeit zu überweisen bevor ihr ihn freundlich nochmal daran erinnert. Die Rechnung muss folgendes enthalten (ich übernehme das jetzt von DjRedStorm - Dank - ohne es nochmal zu überprüfen):
§14 Umsatzsteuergesetz
- Name, Anschrift von euch
- Name, Anschrift vom Kunden
- Datum
- Steuernummer oder USt.-ID-Nr.
- Art & Handelsübliche bezeichung (was du verkaufst)
- Steuerbetrag (in eurem Fall 16%)
- Steuerbefreiungen (z.b. §19UStG / Kleinunternehmer)
9. Die Steuererklärung: Als Unternehmen müsst ihr einmal im Jahr Steuerrerklärung für euer Unternehmen machen (zusätzlich muss natürlich jeder am Unternehmen Beteiligte eine Lohnsteuererklärung machen wenn er genug verdient hat. Das habt ihr mit euerer Webdesignfirma allerdings wahrscheinlich nicht). Die Steuererklärung bei einer GbR mit mehreren Personen erfordert andere Angaben/Formulare als die für eine Einzelpersonenfirma; ich gehe hier speziell auf die für eine GbR ein.
Das Finanzamt schickt euch wenn die Steuererklärung zu machen ist einen Stapel einschüchternder Formulare zu, für deren Ausfüllen ihr dann reichlich Zeit habt. Ihr braucht zum Glück nicht jedes Formular und ihr müsst auch nur in den wenigsten der freien Felder etwas eintragen. Das liegt daran dass es sehr viele Ausnahmefälle und sehr viele verschiedene Typen von Firmen gibt, die alle mit den selben Formularen Steuererklärung machen sollen. Für jedes der Formulare gibt es vom Finanzamt eine mitgeschickte Anleitung zum Ausfüllen, die allerdings keineswegs Idiotensicher ist. Ich gebe jetzt ein paar Tips dazu; eine vollständige "Ausfüllanleitung" kann ich hier leider nicht produzieren.
9.1 Zuerst macht ihr eine sogenannte "Einnahmen-Überschuss Rechnung" in der ihr alle eure Einnahmen aus den Websiteverkäufen euren Ausgaben (Briefmarken, Firmendrucker...) gegenüberstellt. Sämtliche Beträge schreibt ihr Netto, also ohne Steuern, also der kleinere Betrag auf der Rechnung hin. Nun wisst ihr welchen "Überschuss" eure Firma erwirtschaftet hat. Diese Zahl ist Basis eurer Steuererklärung.
9.2 Die Umsatzsteuererklärung. Sie besteht für euch nur aus dem Hauptformular. Die Anlagen UR und UN braucht ihr nicht.
9.3 "Erklärung zur gesonderten - und einheitlichen - Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage". Hier stehen allgemeine Angaben und welche Anlagen ihr mitschickt.
9.4 Anlage GSE - hier stehen eure Einkünfte, also was die Firma verdient hat. siehe "Einnahmen-Überschuss Rechnung"
9.5 Anlage FB - Hier werden die Gesellschafter, also ihr, mit euren Adressen und eurer jeweiligen Beteiligung an der Firma angegeben (zum Beispiel 1/3)
9.6 Anlage FE 1 - hier wird aufgeteilt wem von euch wieviel Geld von eurem Gewinn zusteht
9.7 Anlage St - unwichtige Statistikanlage. ihr habt dort normalerweise nichts anzugeben.
All diese Formulare (den Rest könnt ihr entsorgen) schickt ihr dann an das Finanzamt. Wenn ihnen was nicht passt werden sie sich schon melden . Bei Fragen zu den Formularen einfach hier posten aber keine kompetenten Antworten erwarten. Schließlich gibt es nicht umsonst Steuerberater (die ihr mit euren kleinen Verdiensten allerdings sicher nicht beschäftigen solltet!).
Damit sollte alles wichtige für eine Firmengründung zusammengestellt sein. Ich wünsche viel Spaß dabei!
Man lernt einiges und es ist absolut sinnvoll wenn man mit Webdesign Geld verdienen will.
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Hier noch was aus der Kategorie "dumme Fragen in unserem Kontaktformular"
Frage: Ersteinmal wäre es von grossen Vorteil wenn sie mir sagen können ...welche Konditionen bezüglich der Softwarelizenzen gegeben sind bzw. gegeben werden müssen? Muss man jegliche Lizenz vorlegen usw?
Antwort: Nein, das Finanzamt oder das Rathaus interessieren sich keinen Deut für eure Softwarelizenzen. Als Firma solltet ihr allerdings selbstverständlich Lizenzen für eure Progamme haben! Es ist auch nicht nötig immer die neueste Version Photoshop zu haben (sag ich als Coder...). Dann kann man sich zum Beispiel über ebay auch recht günstig die benötigte Software holen. |
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nanos Mitglied
Angemeldet: 04.06.2004 Beiträge: 1752
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Verfasst am: 11.02.2005, 15:11 Titel:
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Sehr schöne Erklärung Ich denke damit dürften sich einige Fragen erübrigen. |
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Fabs Mitglied
Angemeldet: 17.04.2004 Beiträge: 475 Wohnort: Viersen Interessen: Webdesign
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Verfasst am: 11.02.2005, 22:00 Titel:
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Nett geschrieben, aber ich habe mal ne Frage: Gilt man als Inhaber einer GbR als Arbeitslos, wenn man keine andere "richtige" Arbeit hat? |
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naridian`9dots Administrator
Angemeldet: 07.11.2003 Beiträge: 288 Wohnort: Karlsruhe Interessen: Coding
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Verfasst am: 11.02.2005, 22:13 Titel:
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frag da mal lieber leute die sich damit richtig auskennen.
Zuletzt bearbeitet von naridian`9dots am 09.09.2005, 15:17, insgesamt einmal bearbeitet |
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synth`9dots Administrator
Angemeldet: 02.08.2003 Beiträge: 3263 Wohnort: Karlsruhe Interessen: 9dots Design
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Verfasst am: 11.02.2005, 23:00 Titel:
Re: Tutorial: Gründung einer Webdesign-Firma |
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naridian`9dots hat folgendes geschrieben: | @synth es ist ein extrathread, damit ihn auch wirklich jeder findet dens interessiert |
Ist genehmigt, klasse Aktion. |
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Fabs Mitglied
Angemeldet: 17.04.2004 Beiträge: 475 Wohnort: Viersen Interessen: Webdesign
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Verfasst am: 11.02.2005, 23:14 Titel:
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Ich bin nicht Arbeitslos, bin grad mal 14 |
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w!ch7eL Mitglied
Angemeldet: 08.01.2005 Beiträge: 80
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Verfasst am: 12.02.2005, 00:19 Titel:
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Ein Fehler ist drin! Man kann ab 16 seine eigene Firma aufmachen! |
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bl:nd Moderator
Angemeldet: 04.06.2004 Beiträge: 3499
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Verfasst am: 12.02.2005, 00:36 Titel:
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nein, kannst du nicht. aber lass mich erstmal erklären
im prinzip kann jeder ein gewerbe anmelden, ganz egal wie alt - jedoch unter 18 nur mit zustimmung der erziehungsberechtigten, da man als minderjähriger nur eingeschränkt geschäftsfähig is; das gilt dann somit nat. auch für 16-jährige.
insofern is da also kein fehler drin - wenn du als minderjähriger ein gewerbe anmelden willst, brauchst du die zustimmung deiner erziehungsberechtigten. auf eigene faust, d.h. ohne diese zustimmung, is es aufgrund deiner eingeschränkten geschäftsfähigkeit nicht möglich, ein gewerbe auf deinen namen anzumelden. |
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nanos Mitglied
Angemeldet: 04.06.2004 Beiträge: 1752
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Verfasst am: 12.02.2005, 01:05 Titel:
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bl:nd hat folgendes geschrieben: | nein, kannst du nicht. aber lass mich erstmal erklären
im prinzip kann jeder ein gewerbe anmelden, ganz egal wie alt - jedoch unter 18 nur mit zustimmung der erziehungsberechtigten, da man als minderjähriger nur eingeschränkt geschäftsfähig is; das gilt dann somit nat. auch für 16-jährige.
insofern is da also kein fehler drin - wenn du als minderjähriger ein gewerbe anmelden willst, brauchst du die zustimmung deiner erziehungsberechtigten. auf eigene faust, d.h. ohne diese zustimmung, is es aufgrund deiner eingeschränkten geschäftsfähigkeit nicht möglich, ein gewerbe auf deinen namen anzumelden. |
richtig. aber ich glaube 14 muss man mindestens sein, denn mit 14 hat man offiziell die beschränkte geschäftsfähigkeit - d.h. eben auch mit zustimmung der eltern darf man oben genanntes durchführen. |
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naridian`9dots Administrator
Angemeldet: 07.11.2003 Beiträge: 288 Wohnort: Karlsruhe Interessen: Coding
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Verfasst am: 12.02.2005, 03:58 Titel:
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Update (Punkte 6 und 7). 9dots.de plaudert aus dem Nähkästchen... Jetzt wirds interessant für unseren Nachwuchs . |
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ShortY Mitglied
Angemeldet: 04.06.2004 Beiträge: 556 Wohnort: Herdorf Interessen: Glaube, MTB, klettern, Musik(hören und machen), Computer
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Verfasst am: 12.02.2005, 04:31 Titel:
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auch, wenn ich atm noch nicht konkret mit dem Gedanken spiele werd ich an dieser Stelle mal ein Danke los! Das ganze ist sehr interessant und war/ist nen Haufen Arbeit.
vll werd ich des ja auch ma machen, wennsch ma meinen designer dazu bekomm und ich mein cms fertig hab |
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d00mZ Mitglied
Angemeldet: 15.06.2004 Beiträge: 762 Wohnort: Weiterstadt Interessen: Webdesign, Basketball, ..
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Verfasst am: 12.02.2005, 19:39 Titel:
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yeah jetzt machen wir alle schön eine webdesign firma und eifern alle 9dots nach ^^
nein denk mal vorerst net dass ich das machen werde
ist aber mal nett von euch dass ihr das jetzt mal so erklärt |
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DjRedStorm Mitglied
Angemeldet: 20.07.2004 Beiträge: 516 Wohnort: L?nen Interessen: Design
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Verfasst am: 12.02.2005, 21:22 Titel:
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Kleiner Fehler mit der Arbeitslosigkeit!
Arbeitslos ist jeder der weniger als 15 Stunden in der Woche beschäftigt ist.
- Aushilfen (400 EUR Jobs) können Arbeitslos sein
- Selbständige können Arbeitslos sein
Wenn es unter 15 Stunden je Woche bleibt. |
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Fabs Mitglied
Angemeldet: 17.04.2004 Beiträge: 475 Wohnort: Viersen Interessen: Webdesign
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Verfasst am: 12.02.2005, 22:14 Titel:
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Wie schaut das denn genau aus? Eigentlich könnte ich doch eine GbR aufmachen und halt sagen: "Ja, ich arbeite 20 Stunden die Woche...". Muss man das nachweisen (können)? |
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rey Mitglied
Angemeldet: 24.07.2004 Beiträge: 810 Wohnort: Bad Homburg Interessen: synth ;)
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Verfasst am: 13.02.2005, 10:25 Titel:
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Naja, was sollte dir das bringen? |
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