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Tutorial: Gründung einer Webdesign-Firma
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synth`9dots
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Angemeldet: 02.08.2003
Beiträge: 3263
Wohnort: Karlsruhe
Interessen: 9dots Design

BeitragVerfasst am: 17.03.2005, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat
Das hast du wirklich schön hingekriegt.
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Fabs
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Angemeldet: 17.04.2004
Beiträge: 475
Wohnort: Viersen
Interessen: Webdesign

BeitragVerfasst am: 17.03.2005, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat
Ich fand das wirklich mal interessant zu wissen, wie das Ganze so abläuft. Dank dir Auf den Arm nehmen
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Suicider1984
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Angemeldet: 30.04.2004
Beiträge: 928


BeitragVerfasst am: 23.03.2005, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat
oha shit, das is ja ne ganze menge Smilie
Hab ich dass jetzt richtig verstanden, dass ich bei der Rechnung den betrag nehme und da die 16% draufhauen und diese dann ans Finanzamt geben muss ?

Und was den Vertrag angeht, da haett ich evtl. einen:

http://www.vertragstexte.de/index2.html
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bl:nd
Moderator
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Angemeldet: 04.06.2004
Beiträge: 3499


BeitragVerfasst am: 23.03.2005, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat
hey, der muster-vertrag da sieht gut aus - danke!
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synth`9dots
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Angemeldet: 02.08.2003
Beiträge: 3263
Wohnort: Karlsruhe
Interessen: 9dots Design

BeitragVerfasst am: 24.03.2005, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat
Suicider1984 hat folgendes geschrieben:
Hab ich dass jetzt richtig verstanden, dass ich bei der Rechnung den betrag nehme und da die 16% draufhauen und diese dann ans Finanzamt geben muss ?


Wenn du mit "Betrag" die Summe meinst, die du nach Abzug der Ust. effektiv in der Tasche haben möchtest (Netto-Gesamtbetrag), dann stimmt das so.

1. Beispiel:
Gesamtbetrag Netto: 1.000 Euro
16% Ust / Mwst: 0,16 * 1.000 = 160 Euro
Vom Käufer zu überweisen: 1.160 Euro

2. Beispiel:
Gerade in der Gaming Szene empfielt es sich ab und zu, von den Käufern (die keine Firma betreiben und somit von der Ust nichts haben) einen einigermaßen "schönen" Überweisungsbetrag zu fordern und die Höhe der auf der Rechnung angegebenen eigentlichen Kosten entsprechend auszurichten. Wenn du also von einem Kunden als Rechnungsbetrag 1.000 Euro verlangen möchtest, darfst du keinesfalls auf die Rechnung schreiben:

Gesamtbetrag Netto: 1000 - (0,16 * 1.000) = 840 Euro
16% Ust / Mwst: 160 Euro
Vom Käufer zu überweisen: 1.000 Euro


Auch in diesem Fall darfst du nicht vergessen, dass der Ust-Betrag auf den Netto-Betrag erhoben wird und nicht auf den Brutto- bzw. Gesamtbetrag. Also richtig:

Gesamtbetrag Netto: 1.000 - x (x zuerst ausrechnen) = 862 Euro
16% Ust / Mwst: x = 0,16 * (1.000 - x) Lösung dieser hübschen Gleichung: 138 Euro
Vom Käufer zu überweisen: 1.000 Euro
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Suicider1984
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Angemeldet: 30.04.2004
Beiträge: 928


BeitragVerfasst am: 30.03.2005, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat
Also erstmal:

HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ???

Beispiel klingt einleuchtend. Festpreis festlegen, Umsatzsteuer addieren und dem Kunden des so mitgeben. Später dem Amt die 16% geben.

Beispiel 3 versteh ich nicht!!
Da wurde dem Kunden doch einfach die Umsatzsteuer erlassen oder seh ich das falsch ?

Was ich genau nicht verstehe ist folgendes:


Zitat:
Gesamtbetrag Netto: 1.000 - x (x zuerst ausrechnen) = 862 Euro


-x ? Warum dann doch 1000 Euro ?
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unex`9dots
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Angemeldet: 02.08.2003
Beiträge: 1106
Wohnort: Karlsruhe
Interessen: Coding, Segeln, Schwimmen, PC

BeitragVerfasst am: 30.03.2005, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat
also die 1000 sind der gesamt betrag- also der preis den du kassierst + die 16% DIESES Preises die an das finanzamt gehen

du weisst also das du am ende 1000 dem kunden als preis angeben willst damit es ein schön runder betrag ist.

diese 1000 beinhalten ja jetzt schon die 16%ust

die frage ist jetzt also wie hoch genau ist das was du bekommst und das was das finanzamt bekommt (also die 16% von dem was DU bekommst.)

Du bekommst ja im endeffekt NICHT die 1000 sondern eben nur 862

denn 862 + 16% von 862 = 1000

jetzt klar?
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Suicider1984
Mitglied
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Angemeldet: 30.04.2004
Beiträge: 928


BeitragVerfasst am: 30.03.2005, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat
jo kapiert Smilie

also wurde dem Kunden gegenüber Beispiel 1 die Steuern erlassen. Das koennte man doch auch bei Firmen machen ? Weil die würden einen normalerweise keinen Auftrag geben, da die es nicht von der steuer absetzten können.
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unex`9dots
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Angemeldet: 02.08.2003
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Wohnort: Karlsruhe
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BeitragVerfasst am: 30.03.2005, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat
in Beispiel 1 wurden keine Steuern erlassen es geht nur von einer andern Nettobetrag aus

Netto ist der Betrag ohne Steuern also das was du später in der Tasche hast!

Brutto ist der Betrag MIT steuern. Der unterschied von Beispiel 1 und 3 ist lediglich das der Kunde mit der Methode nach Beispiel 3 einen glatten Betrag ueberweisen muss und keinen krummen.

Die Steuern kannst du nicht einfach weglassen. Lass das mal lieber die Sache des Finanzamtes sein. Du bezahlst für alles deine Steuern egal an wen du es verkaufst.
Das Finanzamt kann ja nicht bei jedem Artikel der in irgendeinem Supermarkt verkauft wird kontrollieren ob es eine Firma kauft oder nicht. Deswegen zahlt jeder erstmal die Steuern.
Wer sie dann zurück haben will kann dies dann beim Finanzamt mit Hilfe seiner Rechnung beantragen.

Am besten ist wohl du benutz die Methode nach Bsp. 3 für alles was du machst, so brauchst auch du nicht zwischen firma und Privatperson unterscheiden und ausserdem kannst du deinen Kunden die sich vielleicht doch eher im Clanbereich bewegen glatte Preise anbieten.
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synth`9dots
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Angemeldet: 02.08.2003
Beiträge: 3263
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BeitragVerfasst am: 30.03.2005, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat
Nur um nochmal sicherzugehen, ich habe keine 3 Beispiele genannt sondern 2. Der erste Teil des 2. Beispiels, den du jetzt als 2. Beispiel angesehen hast Suicider, ist grottenfalsch!

DIe allererste Methode ist für dich rechnerisch natürlich am bequemsten, und theoretisch natürlich auch bei Clans problemlos durchführbar. Aber wie die dann ihre 768,47 Euro aufteilen und einsammeln sollen, ist dann halt nicht ganz so einfach. Winken


Zuletzt bearbeitet von synth`9dots am 30.03.2005, 17:07, insgesamt einmal bearbeitet
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unex`9dots
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Angemeldet: 02.08.2003
Beiträge: 1106
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BeitragVerfasst am: 30.03.2005, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat
ich denke mal er hat nicht das rote gemeint sondern das unterste was du jetzt nicht explizit als 3tes gekennzeichnet hast oder?

das ROTE ist definitv Falsch Winken
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synth`9dots
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Angemeldet: 02.08.2003
Beiträge: 3263
Wohnort: Karlsruhe
Interessen: 9dots Design

BeitragVerfasst am: 30.03.2005, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat
Klar Chef. Wenn das so weitergeht können wir noch ein Tutorial Grundkurs Rechnungswesen aufmachen. Winken
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over
Mitglied
Mitglied


Angemeldet: 30.01.2005
Beiträge: 128


BeitragVerfasst am: 30.03.2005, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat
uneX`9dots hat folgendes geschrieben:

denn 862 + 16% von 862 = 1000


stimmt zwar nicht aber egal ^^*
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synth`9dots
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Angemeldet: 02.08.2003
Beiträge: 3263
Wohnort: Karlsruhe
Interessen: 9dots Design

BeitragVerfasst am: 30.03.2005, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat
Hast recht, politisch korrekt ergibt das 999,92 Euro. Die 8 Cent schenk ich dir zu Weihnachten. Mit den Augen rollen
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BOFiN
Newcomer
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Angemeldet: 30.03.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Herford

BeitragVerfasst am: 30.03.2005, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat
super tut!
ich hab mich letztens auch mal mit dem thema beschäftigt, und bin auf ne seite gestoßen auf der stand, dass man durch gürndung einer GbR automatisch bei der IHK (weiss nichtmehr ob Kranken- oder Sozialversichert) ist. es ging dabei allerdings zum teil auch um selbstständigkeit nach der arbeitslosigkeit.

Habt ihr dazu irgendwelche infos? oder seit ihr noch ganz normal versichert wie vorher? werde mich auch nochmal beim rathhaus informieren.

übrigens, moin @ redstorm Winken lange nicht gesehn/gehört/gelesen ^^ was macht 4luenen? immer noch amtierender wwcl-soldat-champion? Auf den Arm nehmen

-- edit --

verdammt alt der thread merk ich gerade ^^
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