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Tutorial: Gründung einer Webdesign-Firma
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feer
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Angemeldet: 03.10.2007
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BeitragVerfasst am: 16.10.2008, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat
danke erstmal...der schreibt in seinem beitrag aber auch dass er das bei unimall gekauft hat Frage
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deLiTe.
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Angemeldet: 16.09.2006
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BeitragVerfasst am: 16.10.2008, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat
der Beitrag is auch bald ein halbes Jahr alt. Ich schätze mal das kommt durch die Einführung der CS4. Da wurde vielleicht das alte vom Markt genommen und das neue nicht rechtzeitig eingeführt. Abwarten.
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deLiTe.
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Angemeldet: 16.09.2006
Beiträge: 504
Wohnort: Freiburg
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BeitragVerfasst am: 20.04.2009, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat
Mit dem Freelancer-Blog ist endlich mal ein deutscher Freelance-Blog gestartet und die ersten Posts schauen gut aus:

In 10 Schritten zum Freelancer

Kleinunternehmer - Umsatzsteuer?

Ordentliche Rechnung

Steuern und Beiträge
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DjRedStorm
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BeitragVerfasst am: 21.04.2009, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat
Wenn das auch alles korrekt ist, find ichs gut Smilie
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sparkY`-
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Beiträge: 17
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 28.04.2009, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat
zum Thema Krankenkasse: da würde ich dir auf jeden Fall empfehlen dich voher bei deiner Krankenkasse konkret zu informieren! Unter gewissen Umständen fällst du nämlich aus der Familienversicherung raus und musst dich selbst versichern (waren bei mir ~70EUR / Monat) z.B. ab einem gewissen Einkommen oder du darfst auch nur eine gewisse Anzahl Stunden bzw zusammenhängender Tage arbeiten.

zum Kindergeld: auch hier vorsicht, eigene Einkünfte können prinzipiell zum Verlust des Kindergelds führen (ab 18 Jahren). Zu beachten ist, dass zu dem Freibetrag nicht nur dein Einkommen aus selbständiger Arbeit zählt, sondern z.B. auch Zinserträge. Allerdings können wiederum gewisse Sachen abgezogen werden (z.B: Studiengebühren), also alles nicht so einfach Smilie
Ich weiss zwar nicht wie die Auftragslage bei dir ist, aber bis man den Freibetrag überschreitet dauert normal schon etwas Smilie

konstante Ausgaben:
die GEZ meldet sich bestimmt Böse


p.s. Falls Interesse besteht, kann ich bei Gelegenheit mal bissel was zur Gründung einer GmbH schreiben.
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feer
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Angemeldet: 03.10.2007
Beiträge: 219
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BeitragVerfasst am: 31.08.2009, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat
Hallo ich nochmal, bin jetzt auch soweit Sehr böse

hab jetzt die Unterlagen vom Finanzamt bekommen, hab alles brav ausgefüllt. hätte nur 2 Sachen die ich nicht verstehe, vllt kennt sich ja einer von euch damit aus.


(hier mal das formular zum besseren verständnis)

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034250

und zwar zum ersten mal der punkt 3.1 (Seite 4 ganz oben):
Ich bin einzelunternehmer mit der kleinunternehmens regelung. wo soll ich dann meine Gewinneinschätzungen eintragen? bei Gewerbebetrieb oder Selbstständiger arbeit?

und zum zweiten: brauche ich eine Umsatzsteuer identifikationsnummer? (ist der punkt 7.9 im Formular) Mein Freunde meinte schon aber ich denke nicht, da mir die einfach Steuernummer ausreicht oder nicht? bin ja schließlich nicht am innergemeinschaftlichem handel beteiligt soweit ich weiß

wär schön wenn mir jemand diese zwei Fragen beantworten könnte. vielen dank euch, schönen abend noch!

feer
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AEQUITAS
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BeitragVerfasst am: 01.09.2009, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat
Zu Punkt 1:

Eigentlich bei selbständiger Arbeit.

Da müsste eigentlich zwischen Einzelunternehmung und Gesellschaft getrennt werden. Du musst es bei der Einzelunternehmung eintragen, da muss ja auch der Firmenname rein.

Punkt 2:
Ich weiß nicht mehr genau wie es vor zwei Jahren bei mir war, aber ich glaube, dass du nur deine Steuernummer angeben musst. Wenn du für die Firma eine eigene hast, dann die angeben. Bei meiner GbR jetzt haben wir eine eigene Steuernummer, aber auch keine UsT-Ident-Nr. Da hat sich die zwei Jahre auch keiner beschwert, aber bist du nicht was spät dran? Sehr glücklich
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feer
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BeitragVerfasst am: 01.09.2009, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat
AEQUITAS hat folgendes geschrieben:
Zu Punkt 1:

Eigentlich bei selbständiger Arbeit.

Da müsste eigentlich zwischen Einzelunternehmung und Gesellschaft getrennt werden.

ich hab mir das formular nich ausgedacht^^ ich dachte halt selbständige arbeit für freiberufler, ich hab ja ein einzelgewerbe -> also aus gewerbebetrieb? bin mir aber echt nicht sicher

AEQUITAS hat folgendes geschrieben:

Du musst es bei der Einzelunternehmung eintragen, da muss ja auch der Firmenname rein.


Firmennamen interessiert die glaub ich gar nicht so... für die bin ich dann eh nur diese steuernummer. den firmennamen musste man schon vorher angeben. bei 2.1 "angaben zur tätigkeit"

AEQUITAS hat folgendes geschrieben:

Punkt 2:
Ich weiß nicht mehr genau wie es vor zwei Jahren bei mir war, aber ich glaube, dass du nur deine Steuernummer angeben musst. Wenn du für die Firma eine eigene hast, dann die angeben. Bei meiner GbR jetzt haben wir eine eigene Steuernummer, aber auch keine UsT-Ident-Nr. Da hat sich die zwei Jahre auch keiner beschwert, aber bist du nicht was spät dran? Sehr glücklich


ja steuernummer brauch ich ja sowieso, die bekomm ich ja dann automatisch. is jetzt nur die frage ob ich diese UsT-ID-NR brauch, ich glaub dass brauch ich ja nur wenn ich z.b auch kunden aus dem ausland hab (europa) ? "für diensleistungen (und warenaustausch) im europäischem raum", weil die umsatzsteuer für die diese nummer eig. auch gedacht ist (?!) weise ich ja nicht aus (kleinunternehmen).


aber danke schonmal
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AEQUITAS
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BeitragVerfasst am: 01.09.2009, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat
nein die ust-ident-nur brauchst du nicht! ich hab sie seit 5 Jahren nicht und nie wurde etwas in der richtung beklagt.
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feer
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BeitragVerfasst am: 01.09.2009, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat
dacht ich mir. danke, naja ich trag die gewinneinschätzung jetzt mal bei selbstständiger arbeit ein, wenn dann werden sie mir das schon noch sagen. Smilie
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AEQUITAS
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BeitragVerfasst am: 01.09.2009, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat
Richtig, wenn die nichts anmerken, war auch alles in Ordnung. Kleinigkeiten ändern die eh meist selbst ab.
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feer
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BeitragVerfasst am: 01.09.2009, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat
eine frage noch. da liegt ein extra formular dabei für die einverständnis erklärung zum lastschrifteinzugsverfahren (was ich höchstwahrscheinlich nicht brauch da ich keine steuern zahle als kleinunternehmer) aber angeben soll man das konto ja trotzdem. und bei diesem formular soll man die steuernummer angeben?! is das nicht unlogisch, ich melde mein gewerbe ja an und bekomm meine steuernummer logischerweise erst noch.

edit: okay is geklärt

"bzgl. Ihrer E-mail vom 01.09.09 möchte ich Ihnen mitteilen, dass Sie die Teilnahmeerklärung für das Lastschrifteinzugsverfahren am besten gleich mit dem Fragebogen abgeben, ohne der Angabe einer Steuernummer. Sobald für Sie eine entsprechende Steuernummer zugeteilt wird, wird dann automatisch die Bankverbindung mit dem Vermerk "Lastschrifteinzug" gespeichert."
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deLiTe.
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Angemeldet: 16.09.2006
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BeitragVerfasst am: 02.09.2009, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat
Richtig.
Aber nein, unlogisch ist das nicht. Eine Steuernummer kannst du auch schon vorher besitzen. Gibt Menschen die mehrere Gewerbe besitzen sollen Winken
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feer
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Angemeldet: 03.10.2007
Beiträge: 219
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BeitragVerfasst am: 03.09.2009, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat
joar jetzt is klar aber zuerst schaut man blöd ^^ und denkt sich was man damit jetzt soll
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hjgjas
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Angemeldet: 25.06.2012
Beiträge: 2


BeitragVerfasst am: 25.06.2012, 02:39    Titel: Antworten mit Zitat
frag da mal lieber leute die sich damit richtig auskennen.

Zuletzt bearbeitet von naridian`9dots am 09.09.2005, 15:17, insgesamt einmal bearbeitet

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