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Tutorial: Gründung einer Webdesign-Firma
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DjRedStorm
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Angemeldet: 20.07.2004
Beiträge: 516
Wohnort: L?nen
Interessen: Design

BeitragVerfasst am: 13.02.2005, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat
20 Stunden ist doch arbeit Winken wenn man es so sieht...

Es gibt aber gewisse Grundsätze die mal einhalten sollte, wenn man ein Geschäft betreibt. Gewissenhaftig & Errlich sollte so etwas schon ablaufen, oder was möchtest du mit den 20 Stunden nachweisen erreichen?
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Fabs
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Angemeldet: 17.04.2004
Beiträge: 475
Wohnort: Viersen
Interessen: Webdesign

BeitragVerfasst am: 13.02.2005, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat
Nein ich meine das so: Eigentlich könnte man doch hingehen, eine GbR aufmachen und einfach "behaupten" man würde mehr als 15 Stunden arbeiten, damit man nicht als Arbeitsloser zählt. Oder nicht?
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rey
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Angemeldet: 24.07.2004
Beiträge: 810
Wohnort: Bad Homburg
Interessen: synth ;)

BeitragVerfasst am: 13.02.2005, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat
Wenn ich unter 15 Stunden arbeite, dann will ich doch auch das Arbeitslosengeld. Geschockt
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ShortY
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Angemeldet: 04.06.2004
Beiträge: 556
Wohnort: Herdorf
Interessen: Glaube, MTB, klettern, Musik(hören und machen), Computer

BeitragVerfasst am: 13.02.2005, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat
jo... ich denke doch auch, dass man so sich selbst mehr verarschen würde als das arbeitsamt?
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DjRedStorm
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Angemeldet: 20.07.2004
Beiträge: 516
Wohnort: L?nen
Interessen: Design

BeitragVerfasst am: 13.02.2005, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat
Fabs hat folgendes geschrieben:
Nein ich meine das so: Eigentlich könnte man doch hingehen, eine GbR aufmachen und einfach "behaupten" man würde mehr als 15 Stunden arbeiten, damit man nicht als Arbeitsloser zählt. Oder nicht?


Sorry, aber das macht für mich keinen Sinn....
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Fabs
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Angemeldet: 17.04.2004
Beiträge: 475
Wohnort: Viersen
Interessen: Webdesign

BeitragVerfasst am: 13.02.2005, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat
Sagen wir es halt so: Man hat die dicke Kohle von Mami und Papi geerbt und braucht nicht mehr zu arbeiten, weil man sogar selbst dicke von den Zinsen leben kann. (So würde es einen Sinn ergeben, wenn man nicht als Arbeitsloser zählen will).
Das ganze eh rein Theorethisch gesehen Winken
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LucKSTyLe
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Angemeldet: 29.01.2005
Beiträge: 434


BeitragVerfasst am: 13.02.2005, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat
was is eigendlich wenn in der firma alle unter 18jahren sind?
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synth`9dots
Administrator
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Angemeldet: 02.08.2003
Beiträge: 3263
Wohnort: Karlsruhe
Interessen: 9dots Design

BeitragVerfasst am: 13.02.2005, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat
Fabs: Da dein Thema völlig von dem dieses Threads abschweift würde ich das an dieser Stelle gerne beenden. Um Arbeitslosengeld zu bekommen und offiziell den Status Arbeitslos zu bekommen, musst du selbst die Initiative ergreifen. Wenn du das nicht für nötig hälst hat der Staat wenig Überwachungsmechanismen, um herauszufinden dass er dir eigentlich Geld zahlen müsste. Das mit den dicken Zinsen vom elterlichen Erbe ist ziemlicher Schwachsinn, weil zu den Bedingungen des Bezugs von Arbeitslosengeldes mit einiger Sicherheit auch ein "Mindesteinkommen" (im Sinne von verfügbarem Geld) dazugehört. Mit den Augen rollen

Luckystyle: Lies mal in diesem Thread vom Anfang an nach. Wenn jemand unter 18 gewerblich tätig sein möchte, braucht er die Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Soweit diese vorhanden ist, gibt es sonst keine Probleme. Allerdings muss ich betonen, dass ich das weder aus eigener Erfahrung noch sonstwie sicher weiß, wurde bloss hier im Forum geschrieben.
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soCkz
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Angemeldet: 25.06.2004
Beiträge: 306
Wohnort: Bodelshausen

BeitragVerfasst am: 14.02.2005, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat
wenn ich nun in meinem fall als 16 jähriger eine GbR gründen möchte dürfte ich dann auch dafür arbeiten oder nur inhaber sein? denn es gibt doch immer noch das verbot für minderjährige zu arbeiten ... wie wäre es z.b wenn ein 14 jähriger eine GbR mit einverständnis der eltern aufmacht... könnte er dann überhaupt dafür arbeiten?
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unex`9dots
Administrator
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Angemeldet: 02.08.2003
Beiträge: 1106
Wohnort: Karlsruhe
Interessen: Coding, Segeln, Schwimmen, PC

BeitragVerfasst am: 14.02.2005, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat
die logik deines postes versteh ich nicht... wenn du eine gbr aufmachst bist du gesellschafter und es ist deine aufgabe dafür zu sorgen das irgendwas passiert. D.h. schon mit der gründung ist arbeiten verbunden... auch der aufbau einer struktur die fuer dich arbeitet ist schon arbeit.. insofern wäre es wohl relativ sinnlos wenn das illegal wäre, das gründen der gbr aber möglich waere
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soCkz
Mitglied
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Angemeldet: 25.06.2004
Beiträge: 306
Wohnort: Bodelshausen

BeitragVerfasst am: 14.02.2005, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat
also... irgendwie widerspricht es sich doch oder?

also ein 14 jähriger darf garnicht arbeiten... aber eine gbr gründen?
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cain.
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Angemeldet: 04.06.2004
Beiträge: 1506
Wohnort: St. Gallen

BeitragVerfasst am: 14.02.2005, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat
synth`9dots hat folgendes geschrieben:
weil zu den Bedingungen des Bezugs von Arbeitslosengeldes mit einiger Sicherheit auch ein "Mindesteinkommen" (im Sinne von verfügbarem Geld) dazugehört. Mit den Augen rollen

Was ihr zu vergessen scheint: auch Zinsen zählen afaik direkt als Einkommen Winken
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synth`9dots
Administrator
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Angemeldet: 02.08.2003
Beiträge: 3263
Wohnort: Karlsruhe
Interessen: 9dots Design

BeitragVerfasst am: 15.02.2005, 01:12    Titel: Antworten mit Zitat
cain. hat folgendes geschrieben:
synth`9dots hat folgendes geschrieben:
weil zu den Bedingungen des Bezugs von Arbeitslosengeldes mit einiger Sicherheit auch ein "Mindesteinkommen" (im Sinne von verfügbarem Geld) dazugehört. Mit den Augen rollen

Was ihr zu vergessen scheint: auch Zinsen zählen afaik direkt als Einkommen Winken

Ich weiß schon warum ich das so allgemein formuliere, keine Sorge... Winken

sockz: Die Gründung einer GbR ist für Minderjährige mit Einverständnis der Eltern genauso legal wie die Aufnahme eines bezahlten Ferienjobs oder Ähnlichem. Wobei mit Minderjährigen selbstverständlich über-14Jährige gemeint sind, darunter spricht man von Kindern. Was du übrigens auch selbst Google aus der Nase ziehen könntest.

Google hat folgendes geschrieben:
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Arbeitsschutz für Kinder und Jugendliche durch das Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend von 1976 (Änderungen 1984 und 1986) geregelt. Generell ist die Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren verboten. Ausnahmen können lediglich unter Auflagen von der Aufsichtsbehörde zugelassen werden.
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soCkz
Mitglied
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Angemeldet: 25.06.2004
Beiträge: 306
Wohnort: Bodelshausen

BeitragVerfasst am: 15.02.2005, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat
ja könnte ich schon aber wenn es hier schon ein thread gibt.. vielleicht wollte es auch noch jemand wissen un so haste gleich mehreren geholfen Winken bei mir hieß es erst mit 16 ferienjob wobei das wohl auch auf die art der arbeit ankommt...

naja danke schonmal
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naridian`9dots
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Angemeldet: 07.11.2003
Beiträge: 288
Wohnort: Karlsruhe
Interessen: Coding

BeitragVerfasst am: 17.03.2005, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat
Nachdem wir unsere eigene Steuererklärung hinter uns gebracht haben hab ich mein kleines Tutorial jetzt fertig geschrieben.
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