synth`9dots Administrator
Angemeldet: 02.08.2003 Beiträge: 3263 Wohnort: Karlsruhe Interessen: 9dots Design
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Verfasst am: 30.04.2006, 01:00 Titel:
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Das klingt ein bisschen arg erfunden. Wie kann der Typ in erster Instanz Recht bekommen haben, wenn im Brandstiftungs-Verfahren der Versicherung nachgewiesen werden konnte, dass er die Zigarren selbst angezündet hat? |
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nawler Mitglied
Angemeldet: 24.02.2006 Beiträge: 853 Wohnort: Freiburg Interessen: Fotografie, Grafik, Billard, Snowboarding
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Verfasst am: 30.04.2006, 01:47 Titel:
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moody hat folgendes geschrieben: | Es hat mal jemand seine äussert teuren Zigarren gegen Brandschäden jeglicher Art versichert und dann geraucht. Er ist dann (ohne die 1. Prämie gezahlt zu haben) zur Versicherung und wollte das Geld wieder haben. Die Zigarren seien durch 24x Fälle von kleineren Brandschäden zerstört worden. Die Versicherung wollte nicht zahlen und der Typ klagte, bekam Recht und 15 000 $ Ersatz.
Soweit so gut.
Die Versicherung hatte keine Lust auf ein langes un teures Revisionsverfahren und verklagte ihn wegen 24x Brandstiftung. Er musste 2 Jahre, ohne Bewährung ins Gefängnis und 24 00 $ zahlen.
LOL |
die geschichte habe ich ( komischerweise ausgerechnet gestern) von nem kuimepl gehjört. nur dass da n paar andre zahlen bei warn isses eignlich gleich ^^
naja.. american waste land.. löl^^
auf meiner cherry tasta (noch nicht alt) steht kein warnhinweis drauf... |
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moody Newcomer
Angemeldet: 29.04.2006 Beiträge: 19 Wohnort: Werne
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Verfasst am: 30.04.2006, 09:46 Titel:
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Sry waren 24 000$
Und nein das ist wahr, n Freund hat das gefunden, wir besprechen das gerade in der Schule, Schuld, Sühne, Todesstrafe (Religion) und da konnten wir suchen was wir wollten und er hat das gefunden, ich glaube sogar bei Wikipedia, ich ediere gleich den Link dran sobald er mir den geschickt hat, der Fall ist nicht erfunden, nur eben Amerika^^. |
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2sTeAmEd Mitglied
Angemeldet: 08.09.2004 Beiträge: 879
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Verfasst am: 30.04.2006, 12:51 Titel:
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jo, da gibt es vieles in der Art. So auch ein ami, der sich während der fahrt einfach in seinem camping wagen aus dem kühlschrank 3 meter vom steuer entfernt nen drink holen wollten und dann nat. ne mittelschwere massencarambolage verursacht hat. Daraufhin hat er erstmal den campingwagenhersteller verklagt, weil von den gefahren beim entfernen vom steuer während der fahrt nat. nichts im fahrzeughandbuch stand. er bekam recht... |
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